Mitgliedschaft
Es gibt viele gute Gründe, Mitglied im DAV zu werden:
- Ermäßigte Übernachtungen auf über 2000 Hütten in den Alpen
- Exklusive Zugangsberechtigung zu Selbstversorgerhütten
- Weltweiter alpiner Versicherungsschutz
- Kostenlose Mitgliederzeitschrift des DAV (Panorama 4xjährl.) und Mitteilungsblatt der Sektion
- Umfangreiches Touren- und Ausbildungsangebot
- Für die Jugend: Jugendgruppe mit Gruppenstunde, Ausbildung und eigenem Fahrtenprogramm, Ski- und Snowboardkursen
- Verleih von Ausrüstung
- Zugang zur Kletteranlage unserer Sektion
- Informative und gesellige Veranstaltungen wie Vereinsabende, Diavorträge, Weihnachtsfeier
- Vielfältige Möglichkeiten, sich im Verein einzubringen und das Vereinsleben mitzugestalten
Kosten der Mitgliedschaft:
Kategorie |
Bedingungen |
Jahresgebühr |
Aufnahmegebühr2 |
A- Mitglied |
Mitglied ab vollendetem 25. Lebensjahr, das keiner anderen Kategorie angehört |
65,00 € |
5,00 € |
B-Mitglied
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Ehe-/Lebenspartner eine A-Mitglieds; Senioren ab dem 70. Lebensjahr; Schwerbehinderte ab vollendetem 25. Lebensjahr (auf Antrag); aktive Mitglieder der Bergwacht |
35,00 €
|
5,00 €
|
C-Mitglied |
A-, B-, D- oder K/J-Mitglied1 einer anderen DAV-Sektion |
25,00 € |
5,00 € |
D-Mitglied |
Junioren vom vollendetem 18. bis zum vollendetem 25. Lebensjahr |
35,00 € |
5,00 € |
K/J-Mitglied |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr1 |
20,00 € |
- |
Familie/Partner 3, 4
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a) zwei Elternteile/Partner (A- und B-Mitglied) und Kinder bis zum vollendetem 18. Lebensjahr gehören unserer Sektion an b) alle Familienmitglieder haben dieselbe Adresse c) der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen |
100,00 €
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10,00 €
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Gastmitgliedschaft |
Wie bei normaler Familienmitgliedschaft; zusätzlich muss jedes Familienmitglied bei einer anderen Sektion Vollmitglied sein |
50,00 € |
10,00 € |
1 Für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre wird kein Beitrag erhoben, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied der Sektion ist.
2 Der Wechsel von anderen Sektionen erfolgt ohne Aufnahmegebühr.
3 Für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre wird im Rahmen der Familienmitgliedschaft kein eigener Beitrag erhoben.
4 Bei Partner- und Familienmitgliedschaften kann das A-Mitglied auf Antrag ermäßigt geführt werden, wenn beim Partner einer der folgenden Ermäßigungsgründe vorliegt: Schwerbehinderung, Junior, Senior oder Mitglied der Bergwacht.
Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Bei einer Neuaufnahme ist der volle Jahresbeitrag (ab 1.9. der halbe Jahresbeitrag) zu entrichten. Ab Dezember wird kein Beitrag für das laufende Jahr mehr erhoben.
Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils zu Beginn des Jahres (Anfang Januar).
Bei Rücklastschriften entstehen Kosten von mindestens 4 €, die vom Mitglied zu tragen sind.